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Satzung Zweckverband Sächsisches Industriemuseum
Satzung Zweckverband Sächsisches Industriemuseum

Anlage 1

Mitglieder des Verbandes > eingebrachte Anlage

Stadt Chemnitz > Industriemuseum Chemnitz
Stadt Crimmitschau > Westsächsisches Textilmuseum Crimmitschau
Stadt Ehrenfriedersdorf > Zinngrube Ehrenfriedersdorf Besucherbergwerk - Mineralogisches Museum
Stadt Hoyerswerda > Lausitzer Bergbaumuseum Knappenrode
Stadt Lengefeld > Technisches Denkmal Museum Kalkwerk Lengefeld

Anlage 2

Mitglied > Stimmen
Stadt Chemnitz > 40
Stadt Crimmitschau > 16
Stadt Ehrenfriedersdorf > 16
Stadt Hoyerswerda > 19
Stadt Lengefeld > 9

Anlage 3

Beteiligungsquoten der Verbandsmitglieder am Zweckverband im Falle von § 19 Abs. 4 Satz 2 (Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung der Verbandsmitglieder im Falle der Auflösung) und § 19 Abs. 5 Satz 2 (Verteilung von verbleibenden Restvermögen im Falle der Auflösung des Zweckverbandes)


Die Beteiligungsquoten der einzelnen Verbandsmitglieder errechnen sich wie folgt:
Die durchschnittlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt für die jeweiligen Anlagen des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung während der letzten drei Haushaltsjahre des Zweckverbandes vor dem Zeitpunkt, in dem die Berechnung erfolgt, werden dividiert durch die durchschnittlichen Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes ohne die Ausgaben für die Geschäftsstelle während der letzten drei Haushaltsjahre des Zweckverbandes, in dem die Berechnung der Beteiligungsquote erfolgt.

Grundlage für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben sind die Rechnungsergebnisse der jeweiligen Haushaltsjahre. Sofern im Zeitpunkt der Berechnung der Beteiligungsquote das Rechnungsergebnis noch nicht vorliegt, werden die Ausgaben gemäß der beschlossenen Haushaltssatzung zugrunde gelegt.


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